Den Freistellungsbescheid hinterlegen
Vertretung und SpendenbescheinigungenIm Schritt Freistellungsbescheid laden Sie den aktuellen Bescheid Ihrer Gemeinde hoch und tragen seine Angaben ein. Sie stehen später auf jeder Spendenbescheinigung. Unser Team prüft den Bescheid und bestätigt danach die Steuerbegünstigung Ihrer Gemeinde.
Freistellungsbescheid oder Feststellungsbescheid
Wählen Sie oben, welcher Bescheid Ihnen vorliegt:
| Bescheid | Wann | Bescheinigungen möglich |
|---|---|---|
| Freistellungsbescheid | Das Finanzamt hat die Steuererklärung Ihrer Gemeinde geprüft. | bis fünf Jahre nach dem Datum des Bescheids |
| Feststellungsbescheid nach § 60a AO | Ihr Verein ist jung und hat noch keinen Freistellungsbescheid. Das Finanzamt hat nur die Satzung geprüft. | bis drei Jahre nach dem Datum des Bescheids |
Die beiden Bescheide haben auf der Spendenbescheinigung verschiedene Sätze. Wählen Sie deshalb genau den Bescheid, den Sie hochladen. Eine „vorläufige Bescheinigung“ des Finanzamts nimmt das Studio nicht mehr an.
Nennt Ihr Feststellungsbescheid ein späteres Jahr, ab dem die Steuerbefreiung gilt, tragen Sie es unter Steuerbefreiung ab (Jahr) ein. Für Spenden vor diesem Jahr stellt das Studio dann keine Bescheinigung aus, weil das Finanzamt sie nicht anerkennen würde.
So geht es
- Schritt 1: Klicken Sie auf Hochladen und wählen Sie den Bescheid als PDF oder Foto, höchstens 10 MB. Das Studio lädt die Datei sofort hoch.
- Schritt 2: Tragen Sie das Finanzamt ein, zum Beispiel „Köln-Altstadt“.
- Schritt 3: Tragen Sie die Steuernummer so ein, wie sie im Bescheid steht, zum Beispiel 214/5678/0912.
- Schritt 4: Wählen Sie das Datum des Bescheids.
- Schritt 5: Tragen Sie beim Freistellungsbescheid unter Zeitraum die Jahre ein, für die er gilt, zum Beispiel 2021 bis 2023. Beim Feststellungsbescheid entfällt dieses Feld.
- Schritt 6: Wählen Sie unter Steuerbegünstigte Zwecke die Zwecke aus Ihrem Bescheid, zum Beispiel „der Religion“. Fehlt ein Zweck, fügen Sie ihn mit Eigener Wortlaut hinzu. Darunter sehen Sie den Satz, wie er auf der Bescheinigung steht.
- Schritt 7: Klicken Sie auf Weiter.
Bis wann Bescheinigungen möglich sind
Unter den Angaben steht „Bescheinigungen möglich bis“ mit einem Datum. Es liegt fünf Jahre nach dem Datum des Freistellungsbescheids, beim Feststellungsbescheid drei Jahre danach. Danach stellt das Studio keine Spendenbescheinigungen mehr aus, bis Sie einen neuen Bescheid hinterlegen. 60 Tage vorher erinnert Sie der Leitfaden mit „Freistellungsbescheid erneuern“. Einen älteren Bescheid nimmt das Studio nicht an.
Die Bestätigung durch unser Team
Neben der Frist zeigt das Studio den Stand der Steuerbegünstigung:
| Zustand | Bedeutung |
|---|---|
| Noch nicht bestätigt | Unser Team prüft den Bescheid. Bis dahin stellt das Studio keine Bescheinigungen aus. |
| Bestätigt | Bescheinigungen sind möglich. |
| Abgelehnt | Unser Team konnte die Steuerbegünstigung nicht bestätigen. Laden Sie einen gültigen Bescheid hoch. |
| Abgelaufen | Der Bescheid gilt nicht mehr. Hinterlegen Sie den aktuellen. |
Wer das darf
Nur „Eigentümer“ und „Finanzen“ können den Freistellungsbescheid pflegen, und erst, wenn Ihre Gemeinde freigeschaltet ist.
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Mehr zu „Vertretung und Spendenbescheinigungen“
- Den Vorstand eintragenIm ersten Schritt tragen Sie ein, wer Ihre Gemeinde vertritt. Der Vorsitz ist Pflicht, weitere Ämter sind freiwillig.
- Die Unterschrift hinterlegenDie Unterschrift steht auf jeder digitalen Spendenbescheinigung. Gezeichnet wird sie im Studio, auf dem Handy per QR-Code oder über einen Link per E-Mail.
- Das Verfahren der Bescheinigung wählenIm letzten Schritt legen Sie fest, ob Bescheinigungen als PDF mit eingeblendeter Unterschrift entstehen oder ob Sie jede ausdrucken und von Hand unterschreiben.
- Eine Spendenbescheinigung ausstellenEine Spenderin möchte eine Bescheinigung? So stellen Sie sie im Studio für eine bestimmte Zahlung aus, mit Name und Anschrift, die Sie selbst prüfen.
- Die Spendenbescheinigung am Bildschirm anbietenNach einer Kartenzahlung fragt der Bildschirm, ob der Spender eine Spendenbescheinigung möchte. Er trägt seine Angaben am eigenen Handy ein und bekommt sie per E-Mail.
Noch Fragen?
Schreiben Sie uns an info@sadaqa-now.de und nennen Sie den Namen Ihrer Gemeinde. Dann können wir Ihnen am schnellsten helfen.
