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Spenden bis 300 Euro: der vereinfachte Nachweis

Vertretung und Spendenbescheinigungen

Für Spenden bis 300 Euro braucht die spendende Person keine Spendenbescheinigung. Dem Finanzamt genügt ihr Kontoauszug oder die Abrechnung ihrer Kreditkarte zusammen mit einem Beleg Ihrer Gemeinde (§ 50 Abs. 4 EStDV). Der Beleg nennt den steuerbegünstigten Zweck, die Angaben zu Ihrem Bescheid und dass es sich um eine Spende handelt. Er gilt für alle Spenden gleich und trägt weder Namen noch Betrag.

Den Beleg herunterladen

  1. Schritt 1:
    Öffnen Sie im Studio Vertretung.
  2. Schritt 2:
    Klicken Sie in der Zeile Spenden bis 300 € auf Herunterladen.

Drucken Sie den Beleg aus und legen Sie ihn am Spendenbildschirm aus, hängen Sie ihn auf oder geben Sie ihn weiter, wenn jemand danach fragt.

Voraussetzungen

Der Beleg braucht keine Unterschrift und keine Anzeige beim Finanzamt. Er braucht aber einen hinterlegten Bescheid, und unser Team muss die Steuerbegünstigung Ihrer Gemeinde bestätigt haben. Solange das fehlt, steht in der Zeile „Noch nicht möglich“ mit dem Grund.

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Noch Fragen?

Schreiben Sie uns an info@sadaqa-now.de und nennen Sie den Namen Ihrer Gemeinde. Dann können wir Ihnen am schnellsten helfen.