Was Ihre Gemeinde beim Ausstellen beachten muss
Vertretung und SpendenbescheinigungenAussteller jeder Spendenbescheinigung ist Ihre Gemeinde. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine falsche Bescheinigung ausstellt oder Spenden für andere Zwecke verwendet, haftet für die entgangene Steuer, pauschal mit 30 Prozent der Spende (§ 10b Abs. 4 EStG). Das Studio prüft vieles, aber nicht alles. Diese Punkte liegen bei Ihnen.
Nur echte Spenden bescheinigen
Eine Spende ist freiwillig und ohne Gegenleistung. Zahlungen für Kurse, Essen, Reisen oder einen Bestattungsfonds sind keine Spenden. Ob eine Zahlung zu den Zwecken in Ihrem Bescheid passt, etwa bei Geld, das Sie an andere weiterleiten, klären Sie im Zweifel mit Ihrer steuerlichen Beratung.
Die Zahlung der richtigen Person zuordnen
Eine Kartenzahlung nennt weder Namen noch Anschrift. Lassen Sie sich die Spende nachweisen, mit dem Zahlungsbeleg vom Bildschirm oder dem Kontoauszug. Vergleichen Sie Datum, Uhrzeit, Betrag und Referenz.
Richtig unterschreiben und übergeben
- Unterschreiben darf, wer für die Gemeinde zeichnen darf, zum Beispiel der Vorsitz oder eine vom Vorstand bevollmächtigte Person. Die Unterschrift im Studio muss die Person selbst leisten.
- Im Verfahren Digital zeigen Sie das Verfahren einmal beim Finanzamt an. Danach dürfen Sie das PDF auch per E-Mail weitergeben.
- Im Verfahren Handschrift geben Sie nur das von Hand unterschriebene Blatt weiter.
Buchhaltung und Abgleich
Buchen Sie die Spenden in der Buchhaltung Ihrer Gemeinde. Gleichen Sie die ausgestellten Bescheinigungen regelmäßig mit den gebuchten Spenden ab, zum Beispiel einmal im Quartal. Die Liste dafür laden Sie unter Vertretung mit Belege exportieren herunter. Jede Zeile nennt die Referenz, über die Sie die Spende in Ihrem SumUp-Konto finden.
Aufbewahren
Ihre Gemeinde muss eine Kopie jeder Bescheinigung aufbewahren. Das Studio speichert jede ausgestellte Bescheinigung unveränderbar bis zum Ende des zehnten Kalenderjahres nach dem Jahr der Ausstellung und löscht sie danach. Laden Sie die Bescheinigungen vorher herunter, wenn Sie sie länger brauchen.
Den Bescheid aktuell halten
Hinterlegen Sie jeden neuen Bescheid des Finanzamts. Ändern sich Vorstand oder Unterschrift, passen Sie die Vertretung an. Nach einer Erstattung widerrufen Sie die Bescheinigung und sagen der spendenden Person Bescheid.
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- Spendenbescheinigungen einrichtenUnter Vertretung richten Sie in vier Schritten ein, wer die Gemeinde vertritt und unterschreibt. Danach stellt das Studio Spendenbescheinigungen aus.
- Eine Spendenbescheinigung ausstellenEine Spenderin möchte eine Bescheinigung? So stellen Sie sie im Studio für eine bestimmte Zahlung aus, mit Name und Anschrift, die Sie selbst prüfen.
- Das Verfahren der Bescheinigung wählenIm letzten Schritt legen Sie fest, ob Bescheinigungen als PDF mit eingeblendeter Unterschrift entstehen oder ob Sie jede ausdrucken und von Hand unterschreiben.
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- Den Vorstand eintragenIm ersten Schritt tragen Sie ein, wer Ihre Gemeinde vertritt. Der Vorsitz ist Pflicht, weitere Ämter sind freiwillig.
- Die Unterschrift hinterlegenDie Unterschrift steht auf jeder digitalen Spendenbescheinigung. Gezeichnet wird sie im Studio, auf dem Handy per QR-Code oder über einen Link per E-Mail.
- Den Freistellungsbescheid hinterlegenLaden Sie den Freistellungsbescheid Ihres Finanzamts hoch und übernehmen Sie Finanzamt, Steuernummer, Datum, Zeitraum und Zwecke. Unser Team prüft die Angaben.
- Die Spendenbescheinigung am Bildschirm anbietenNach einer Kartenzahlung fragt der Bildschirm, ob der Spender eine Spendenbescheinigung möchte. Er trägt seine Angaben am eigenen Handy ein und bekommt sie per E-Mail.
- Eine Spendenbescheinigung widerrufenIst eine Bescheinigung falsch ausgestellt oder die Spende erstattet, widerrufen Sie sie mit Begründung. Für dieselbe Zahlung gibt es danach keine neue.
Noch Fragen?
Schreiben Sie uns an info@sadaqa-now.de und nennen Sie den Namen Ihrer Gemeinde. Dann können wir Ihnen am schnellsten helfen.
